Wer kann sich Lebensmittel bei der Tafel abholen?
Folgende Personengruppen können grundsätzlich Lebensmittel in den Ausgabestellen erhalten:
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- Bezieher von Sozialleistungen wie
– Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV)
– Grundsicherung
– BaFöG
– Wohngeld - Personen mit geringer Rente oder geringem Einkommen auf Bürgergeld-Niveau
- Bezieher von Sozialleistungen wie
Weitere Infos erhalten Interessierte von
Renate Koppenstein
+49 2524-92 81 381
+49 175 99 232 91
info@tafel-ennigerloh.de