Wer kann sich Lebensmittel bei der Tafel abholen?

Folgende Personengruppen können grundsätzlich Lebensmittel in den Ausgabestellen erhalten:

    • Bezieher von Sozialleistungen wie
      - Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV)
      - Grundsicherung
      - BaFöG
      - Wohngeld
    • Personen mit geringer Rente oder geringem Einkommen auf Bürgergeld-Niveau

Weitere Infos erhalten Interessierte von

Renate Koppenstein
+49 2524-92 81 381
+49 175 99 232 91
info@tafel-ennigerloh.de